Wohnungsabgabe
Beim Einzug und Auszug wird ein sogenanntes Wohnungsabnahmeprotokoll erstellt. In dieser Vereinbarung halten der bisherige Mieter, der neue Mieter sowie der Vermieter den Zustand der Wohnung fest. Aufgeführt werden also auch allfällige Mängel am Mietobjekt. Dabei gelten folgende Regelungen:
- Der bisherige, ausziehende Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, die Reparatur allfälliger Schäden zu bezahlen. Dabei geht es aber nur um die Schäden, die während seiner Mietdauer und durch übermässige Abnützung entstanden sind. Er ermächtigt zudem den Vermieter, die notwendigen Instandstellungsarbeiten zu veranlassen.
- Der neue, einziehende Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, das Mietobjekt in ordnungsgemässem Zustand übernommen zu haben – bis auf die Schäden, die im Protokoll aufgeführt sind.
Das Protokoll dient dazu, dass sich die beteiligten Parteien über allfällige Schäden am Mietobjekt und vor allem über deren Reparatur einigen.
Hilfreiche Tipps für den Mieter
- Normale Abnützung ist normal: Niemand muss eine absolut mängelfreie Wohnung abgeben. Beim Wohnen entstehen zwangsläufig gewisse Spuren. Die normale Abnützung ist im Mietpreis bereits inbegriffen. Eine Wohnung muss am Ende der Miete nicht genauso aussehen wie zu Beginn.
- Was zählt, ist der Zeitwert: Bei übermässiger Abnutzung dagegen kann der Mieter zur Kasse gebeten werden. Doch auch hier muss nicht eine komplette Renovation bezahlt werden. Geschuldet wird nämlich nicht der Neuwert der Wände, des Parkettbodens oder des Lavabos, sondern lediglich der Zeitwert. Dieser Wert kann mit Hilfe einer Lebensdauertabelle ermittelt werden.
- Was ist noch normal? Es ist nicht immer einfach, eine Abnutzung eindeutig als normal oder als übermässig einzustufen. Der Mieterverband gibt folgende Faustregel: Die übermässige Abnutzung beginnt, sobald ein Mieter sagt: «Da ist mir ein Malheur passiert.»
- Häufig ein Fall für die Versicherung: Schäden durch übermässige Abnutzung sind ein klassischer Fall für die Hausrat- und Haftpflichtversicherung. Doch aufgepasst: Es gibt immer mehr Versicherungen, die in ihren Bedingungen den Leistungsumfang für Mieterschäden einschränken. Das gilt zum Beispiel für Raucher und Tierhalter.