AGB wir organisieren 2018

Räumung & Entsorgung Bestimmungen


Art 1 Mit der Auftragserteilung für Räumung & Entsorgung geht das Material gemäss der Vereinbarung in das Eigentum von wir organisieren über.

Art 2 Objekte / Gegenstände wie Skulpturen, Tresore mit einem Gewicht von mehr als 50kg werden mit einem Zuschlag von CHF 150.- pro Objekt der Entsorgung zugeführt. Sollte die Entsorgung durch eine Partnerfirma erfolgen, dann werden die externen Kosten dem Auftraggeber / der Auftrageberin 1 zu 1 in Rechnung gestellt. Es werden keine Vergleichsofferten für die externe Entsorgung eingeholt.

Art 3 Allfällige Entsorgungskosten werden mit 30.- Rappen pro Kilo verrechnet. Altlastverdächtiges Material wird 1 zu 1 dem Auftraggeber / der Auftraggeberin in Rechnung gestellt werden. Bei  Gefahr der Gesundheitschädigung von Mensch und Umwelt ist der Auftragnehmer berechtigt den Abtransport ohne Folgekosten vollumfänglich zu verweigern und mögliche Folgekosten dem Auftraggeber / der Auftraggeberin in Rechnung zu stellen.

Art 4 Bei Aufträgen von Entsorgung / Räumung ist eine Nachforderung auf das entsorgte Eigentum ausdrücklich nicht mehr möglich! Das Eigentum, das nicht entsorgt, geräumt, entsorgt werden muss ist aus den Räumen vor Auftragserteilung zu entfernen. Entsorgtes Material das nicht hätte entsorgt werden sollen, kann dem Auftragnehmer nicht in Rechnung gestellt werden.

Art 5 Wir organisieren gibt die Räume besenrein ab - es werden jedoch keine Dübel, Steckdosen aller Art, Internetanschlüsse, TV-Boxen, Termostat, Hacken, Nägel, Schrauben, etc. aus Böden, Decken, Wänden, Türen, etc. demontiert oder ausgebaut - dies ist Aufgabe der Auftraggeberin / des Auftraggebers.

Art 6 Wir organisieren kann die Entsorgung & Räumung zwischen 07.00 – 12.00 und 13.00 – 22.00 Uhr wie auch in Ausnahmefällen / Notsituation an Sonn- und Feiertagen durchführen - ohne erneute Rücksprache mit dem Auftraggeber/der Autraggeberin zu nehmen. Der Auftraggeber / die Auftraggeberin wird angehalten die Nachbarschaft entsprechend zu informieren; wir empfehlen die Schriftlichkeit via Post oder E-Mail.

Art 7 Wir organisieren ist bemüht ökologische und ökonomische Grundsätze bei der Entsorgung umzusetzen und setzt wo möglich auf regionale Netzwerkpartner nach eigenem Ermessen.

Art 8 Gegenstände die nicht entsorgt werden dürfen, sind vor Arbeitsantritt zu entfernen. Wo dies nicht möglich, müssen die Gegenstände die nicht entsorgt werden müssen im Auftrag schriftlich erwähnt werden. 

Art 9 Brauchbare Gegenstände werden nach Möglichkeit einer Zweitnutzung oder einem Hilfswerk zugeführt – jegliche Verrechnung mit dem Auftrag ist davon ausgeschlossen.  

Art. 10 Kühlschränke, Tiefkühler sowie sämtliche Gefrierfächer und verderbliches Material sind mindestens 48 Stunden vor dem Entsorgungsbeginn fachgerecht durch den Auftraggeber / die Auftraggeberin zu entsorgen. Die Kühl- & Gefrier-Schränke müssen vollständig ausgeräumt und abgetaut sein. Bei Nichterfüllung ist wir organisieren berechtigt den Mehraufwand von mindestens CHF 200.- in Rechnung zu stellen.

Art 11 Werden durch die Auftraggeber selber Gegenstände nach Auftragserteilung entsorgt oder für Eigenbedarf genutzt so bleibt der vereinbarte Betrag weiterhin geschuldet und kann nicht von der ausstehenden Rechnung abgezogen werden.

Art 12 Die Anzahl und Art der Schlüssel wird mittels Schlüsselquittung im Auftrag festgehalten.

Art. 13 Sollten weitere Gegenstände nach dem vereinbarten Räumungs- und/oder Entsorgungstermin nochmals der Entsorgung zugeführt werden, dann ist dies ein neuer Auftrag. Dieser neue Autrag wird wiederum mit einer Grundpauschale von CHF 250.- zuzüglich Entsorgungsspesen, Mulden, Anhänger und einem Stundenansatz von CHF 55.- / pro Person in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber / Die Auftraggeberin ist verpflichtet eine entsprechende Vorauszahlung auf einfache Aufforderung vor Arbeitsbeginn von mindestens 75% der zu erwartenden Kosten zu bezahlen.

Art. 14 Schäden an nicht bearbeitetem Material wie z.B. alle Arten von Boden (Stein, Parkett, Laminat, Spannteppich, Teppich, etc.) Türen, Decken, Wände, Bilder, Vitrinen, Glasscheiben, Keramikabdeckungen, Computer, Technische Geräte (Stromleitungen, Steckdosen, TV-Dosen, Internetkabel, Thermostat, etc.) sind von der Haftung durch wir organisieren vollumfänglich ausgeschlossen.

Art. 15 Mit der Bezahlung der Rechnung anerkennt die Auftraggeberin / der Auftraggeber mit der vereinbarten Leistung von wir organisieren vollumfänglich einverstanden. Damit ist der Auftrag korrekt und einwandfrei abgeschlossen.

Gerichtsstand 9403 Goldach.


Reinigung Bestimmungen


Art 1 Mobiliar oder überlassene Gegenstände an den Nachmieter sind  nicht in der Reinigungspauschale enthalten und wird nur nach ausdrücklicher Vereinbarung gereinigt.

Art. 2 Von der Auftraggeberin / dem Auftraggeber zu entfernen sind: Nägel, Schrauben, Dübel in den Wänden, Haken, Kleber, Folien und dergleichen.

Art. 2a Von der Auftraggeberin / dem Auftraggeber zu ersetzen sind: Filtermatten (Küche / Bad).

Die Filtermatten werden durch wir organisieren ausgetauscht.

Art. 3 Kühlschränke, Tiefkühler sowie sämtliche Gefrierfächer sind mindestens 48 Stunden vor Reinigungsbeginn auszuschalten und müssen ausgeräumt sein. Bei Nichterfüllung ist wir organisieren berechtigt den Mehraufwand von mindestens CHF 200.- in Rechnung zu stellen.

Art. 4 Zum Wohnobjekt gehörende Gerätschaften, die fest mit dem Gebäude verbunden sind und zur Objektausstattung gehören, werden gereinigt. Verlangte Serviceleistungen für Geräte müssen auf eigene Kosten durch einen Fachmann ausgeführt und gewartet werden.

Art. 5 Böden, Holzwände und Holzdecken werden feucht auf- und abgewischt und nicht speziell behandelt. Fugen an Böden und Wänden werden nicht separat oder speziell gereinigt oder behandelt. Für die Ausführungen werden ausdrücklich keine Scheuermittel verwendet. Tapeten, Abriebe und Farbanstriche an Wänden und Decken sind von der Reinigung ausdrücklich ausgeschlossen.

Art. 6 Ablagerungen oder sonstigen Verschmutzungen wird mit dafür vorgesehenen speziellen Mitteln vorbehandelt und gereinigt. Sind nach 2 intensiven Reinigungsvorgängen noch Rückstände sichtbar, so werden keine zusätzlichen Arbeitsgänge vorgenommen.

Für bleibende Rückstände bei der Abnahme wird jegliche Haftung für Beschädigungen, Minderwerte oder Nachreinigungen abgelehnt.

Von der Reinigung ausgeschlossen sind: Kamine, Cheminées, Feuerschalen, Pizzaofen und Gas- oder Holzkohlengrill oder sonstige Feuerstellen auf dem Balkon, Terrasse oder Sitzplatz.

Art. 7 Für Fenster und Fensterläden werden ausdrücklich keine Scheuermittel verwendet. Raumseitige Jalousien, die auf den Fensterflügel aufgesetzt oder in das Fenster integriert sind, werden nicht gereinigt.

Defekte Fensterläden und Lamellen werden nicht gereinigt. Der Auftraggeber ist für die Funktionalität und Instandstellung zuständig und verantwortlich. Für Beschädigungen oder defekte Seilzüge an Lamellen, die durch einfache Handhabung entstehen können, wird ausdrücklich keine
Haftung übernommen.

Art. 8 Balkon & Terrasse
Von der Reinigung ausgeschlossen sind: Witterungsbedingte Verschmutzungen / Moos und Verfärbungen an Metallteilen, Geländer sowie sämtlichen Brüstungen und Böden / Reinigung der Ablaufrinnen sowie deren Freilegung / Stoffe oder sonstige Bezüge an Sonnenstoren.
Rasenteppiche sowie weitere Schutzvorrichtungen auf Böden werden nicht demontiert oder entsorgt. Blumentöpfe werden nicht gereinigt, entleert oder entsorgt.

Art. 9 Nachreinigungen, die der Auftraggeber selber ausführt oder einer anderen Reinigungsfirma in Auftrag gibt, können nicht in Rechnung gestellt werden oder von der ausstehenden Rechnung abgezogen werden.

Art. 10 Mit der Bezahlung der Rechnung anerkennt die Auftraggeberin / der Auftraggeber mit der vereinbarten Leistung von wir organisieren vollumfänglich einverstanden. Damit ist der Auftag korrekt und einwandrei abgeschlossen.

Gerichtsstand 9403 Goldach.


Transport Bestimmungen


Art 1
Wir organisieren lehnt jede Haftung oder Wertminderung ab, welche durch den Transport / Umzug von wir organisieren getätigt wird. Ein vermeintlicher Transportschaden muss vorgängig durch die Auftraggeberin / den Auftraggeber eigenständig versichert und bezahlt werden, damit ein möglicher Transportschaden später versichert / entschädigt werden kann. Massgebende sind die AVB der Versicherungsgesellschaft.

Die Auftraggeberin / der Auftraggeber ist sich der Risiken die durch den Transportauftrag ergeben voll bewusst. Der Auftrager / Die Auftrageberin verzichtet auf jeglichen Regress Anspruch gegenüber wir organisieren.

Auch eine teilweise Beschädigung der transportierten Ware durch  Feuchitigkeit, Wärme, etc. ergibt keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, Reduktion und/oder Verrechnung auf den Auftrag. Jede Wertminderung ist Risiko der Auftraggeberin / des Auftraggebers.

Art. 2 Die Auftraggeberin / der Auftaggeber ist es freigestellt sich selbst und auf eigene Kosten eine Wert- und/oder Transportversicherung auf eigene Rechnung abzuschliessen.

Art. 3 Der Auftraggeberin / dem Auftraggeber haftet vollumfänglich für den vereinbarten Auftrag selbst dann wenn eine Wertminderung oder ein Totalschaden eintritt. Jegliche Verrechnung mit dem Auftrag ist ausgeschlossen.

Art. 4 Mit der Bezahlung der Rechnung anerkennt die Auftraggeberin / der Auftraggeber mit der vereinbarten Leistung von wir organisieren vollumfänglich einverstanden. Damit ist der Auftrag korrekt und einwandrei abgeschlossen.

Gerichtsstand 9403 Goldach.



Allgemeine Vertragsbestimmungen

Sämtliche Kundendaten sowie Informationen, die uns im Rahmen unserer Tätigkeit mitgeteilt werden, unterliegen absoluter Diskretion und Vertraulichkeit. Wir erstellen eine persönliche Datei mit Angaben zu Ihrer Adresse und den Stammdaten mit der Korrespondenz. Es kann jederzeit ein Ausdruck verlangt werden. Die Daten werden elektronisch sowie in Papierform aufbewahrt. Die Aufbewahrungsdauer richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Ihre persönlichen Daten, die Sie wir organisieren im Zusammenhang mit der Beratung / Räumung / Entsorgung / Reinigung / Lagerung oder anderer Aufgaben anvertrauen werden unsererseits lediglich zur Abwicklung der Aufgabe benötigt. Wir haben alle notwendigen Vorkehrungen getroffen, um die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten. Bearbeitet werden die Daten nur in dem Umfang, als es für die Abwicklung und Erfüllung unseres Vertragsverhältnisses notwendig ist und/oder es die gesetzlichen Bestimmungen zwingend verlangen.

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